Wenn ein satirischer Beitrag auf Instagram nicht als solcher erkennbar ist
Vor eidgenössischen Abstimmungen gelten besondere Regeln bezüglich des Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Art. 4 des Radio- und Fernsehgesetzes. Diese Ausgewogenheit liess ein Instagram-Post von SRF 3 vor der Abstimmungen über den Ausbau der Nationalstrassen vom 24. November 2024 vermissen: persönlich.ch (mit dem abgebildeten Cartoon) NZZ vom 19.11.2024 mehr zu «Wenn ein satirischer Beitrag auf Instagram nicht als solcher erkennbar ist»