Wenn ein satirischer Beitrag auf Instagram nicht als solcher erkennbar ist

Vor eidgenössischen Abstimmungen gelten besondere Regeln bezüglich des Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Art. 4 des Radio- und Fernsehgesetzes. Diese Ausgewogenheit liess ein Instagram-Post von SRF 3 vor der Abstimmungen über den Ausbau der Nationalstrassen vom 24. November 2024 vermissen:

persönlich.ch (mit dem abgebildeten Cartoon)

NZZ vom 19.11.2024

 

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